Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

IFFMH – Filmfestival Mannheim gGmbH
Kleiststraße 3-5
68167 Mannheim

Ein Unternehmen der Stadt Mannheim

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dr. Sascha Keilholz

Kontakt

Telefon: +49 621 - 489262-11
Fax: +49 621 - 489262-10
E-Mail: info[at]iffmh.de

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE325650008

Verantwortlich im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Sascha Keilholz
Telefon: +49 621 - 489262-11
E-Mail: sascha.keilholz[at]iffmh.de

Jugendschutzbeauftragter nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:
Fabian Schauren
E-Mail: jugendschutz[at]kommunale-kinos.de

Grafik, Design & technische Implementierung:
DAUBERMANN GmbH
E-Mail: contact[at]daubermann.com
Web: www.daubermann.com

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Urheberrecht

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Teilnahmebedingungen bei Verlosungen

Gewinnspiele:
§ 1 Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18

Die Gewinnspiele werden von Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH in Kooperation mit Firmen, Einrichtungen und Agenturen veranstaltet. Eine finanzielle Bereicherung von an seinen Gewinnspielen wird nicht durchgeführt.

§ 2 Teilnahme an Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH Gewinnspielen

(1) Die Teilnahme ist grundsätzlich unentgeltlich und erfolgt per Mail, per Post oder über Soziale Netzwerke.

(2) Teilnahmeberechtigt an unseren unentgeltlichen Gewinnspielen sind, sofern nicht anders ausdrücklich angegeben alle Personen die mindestens 18 Jahre alt sind.

(3) Der Gewinner*innen werden per Mail oder Direktnachricht über den Gewinn informiert.
Dadurch entstehen dem/der Gewinner*in keine Kosten.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Bei Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH Gewinnspielen sind alle Zuschauer teilnahmeberechtigt. Personen unter 14 Jahren brauchen die Zustimmung ihres Erziehungsberechtigten.

(2) Ausgeschlossen wird, wer versehentlich oder absichtliche falsche Angaben zu seiner Person macht.

(3) Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, insbesondere dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und eine Zustellung des Gewinns mit hohen Kosten verbunden ist.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich zulässig.

(2) Der Gewinner wird von Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH nach dem Einsendeschluss via Mail benachrichtigt.
Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH darf den Gewinner mit Namen veröffentlichen.
Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH ist berechtigt, Agenturen und Firmen der gestifteten Preise die Personendaten des Gewinners zu übermitteln, um so die Gewinnabwicklung zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Personendaten an Dritte ist ausgeschlossen.

(4) Es gibt keinen Anspruch auf eine exakte Gleichheit (z. B. Farbe, Ausstattung und Form) des im Gewinnspiel beworbenen Preises und dem tatsächlich ausgelobten Preises.

(5) Sachpreise und Gewinngutscheine müssen aus finanziellen Gründen in der Sendezentrale vom Gewinner selbst abgeholt werden. In Ausnahmefällen kann der Gewinn auch per Post zugestellt werden, wenn sich der Gewinner nicht in der Lage sieht, den Preis selbst abzuholen. Dies kann zum Beispiel bei Gewinnern sein, die ihren Wohnsitz nicht in der Nähe der Sendezentrale haben. Ob der Preis per Post zugestellt wird, entscheidet Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH im Einzelfall. Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH bemüht sich, den Gewinn nach Ende des Einsendeschlusses so schnell wie möglich bereitzustellen.

(6) Das genaue Losverfahren wird von Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH bestimmt. Eine Einsicht in das aktuelle Losverfahren durch Zuschauer*innen oder Gewinner*innen ist ausgeschlossen.

(7) Ein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Reagieren Gewinner*innen nicht innerhalb von 1 Woche auf die Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Gewinn und kann neu ausgelost werden.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH haftet nicht für Mängel an den Preisen, sowie für durch unsachgemäßen Umgang hervorgerufene Unfälle. Es besteht auch kein Umtauschrecht bei defekten Preisen.

(2) Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden.

(3) Die Personendaten von Gewinner*innen werden von Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH zum Zweck der Gewinnausgabe drei Monate lang gespeichert. Ebenso dürfen die Kooperationspartner die Personendaten zum Zweck der Gewinnvergabe speichern. Auf die Länge der Speicherung der Personendaten und die weitere Verwendung bei den Kooperationspartnern hat Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH keinen Einfluss. Gewinner*innen erklären sich damit einverstanden.
  Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH versichert, keinen Mißbrauch mit Personenangaben zu treiben und wählt seine Kooperationspartner sorgfältig aus.

§ 6 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von der Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg gGmbH jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden.